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Behandlungskosten


Im Allgemeinen kann man sagen, dass bei Erwachsenen der Behandlungsrahmen etwa bei zwei bis sechs Behandlungen liegt, wenn der Schwerpunkt auf der Befreiung von Symptomen liegt.

Das ist allerdings abhängig von verschiedenen Punkten und Fragestellungen:

Warum kommen Sie zu mir - was ist Ihr Anliegen/Wunsch? Wie ist der Zustand Ihres Körpersystems? Wie lange dauert das Ganze schon an?  Was sind Sie bereit selber beizutragen - Ihren Lebensstil, Gewohnheiten oder Ernährung zu verändern?


Außer bei ganz akuten Vorgängen wird meist selten mehr als ein Mal pro Woche behandelt. Das genügt meist, um die betroffene Körperfunktion durch eine Befreiung der Selbstheilungskräfte zu harmonisieren.

Um eine chronische Symptomatik zu verändern oder tiefere Erfahrungen mit sich selbst zu machen, sind eventuell mehr Behandlungen sinnvoll, möglicherweise in längeren Abständen und über einen längeren Zeitraum.

Die Kosten einer Behandlung richten sich nach der Behandlungszeit.
Eine Behandlung beinhaltet ein Vor- und Nachgespräch, dauert bei Craniosacral Therapie, Osteopathie und Massage in der Regel 60-90 Minuten und bei Klangschalentherapie meist 60 Minuten.
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Die Behandlungskosten liegen bei 150 Euro für 90 Minuten bzw. 100 Euro pro Stunde und sind beim Behandlungstermin zu zahlen.
Für Selbstzahler deren Krankenkasse keine Kostenerstattung anbietet ist eine Ermäßigung der Behandlungskosten auf Anfrage möglich.

Eine Kostenerstattung bzw. Bezuschussung für Versicherte bei gesetzlichen und privaten Krankenkassen sowie Zusatzversicherungen für Heilpraktikerleistungen und Beihilfeberechtigte ist möglich.

Für die Kostenerstattung erhalten Sie eine Rechnung gemäß der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH).

Die Kostenerstattungen bzw. Bezuschussungen sind je nach Krankenkasse unterschiedlich geregelt. Sie erhalten z.B. je nach den Bestimmungen Ihrer gesetzlichen Krankenkasse in der Regel einen Anteil im Rahmen der Kostenübernahme für osteopathische Behandlungen erstattet. Zur Orientierung finden Sie auf der folgenden Webseite eine Liste der gesetzlichen Krankenkassen, die Behandlungskosten bezuschussen: osteokompass.de.

Bitte erkundi­gen Sie sich im Vorfeld der Behandlung bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse, bei der Krankenkasse Ihrer Zusatzversicherung für Heilpraktikerleistungen bzw. bei Ihrer privaten Krankenversi­cherung in Bezug auf eine Bezuschussung oder Übernahme der Kosten für Osteopathie.

Die individuellen Terminabsprachen mit den Patienten sind essentieller Teil des Praxisablaufs, so dass für Sie eine feste Zeit reserviert ist und keine bis wenig Wartezeiten entstehen.
Das erfordert andererseits, dass Termine bei Verhinderung rechtzeitig abgesagt werden müssen (spätestens 24 Stunden vorher).
Versäumte oder nicht rechtzeitig abgesagte Termine müssen daher leider in Rechnung gestellt werden.


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